rat|stube,
die
;
selten mit Fugenelement:
ratsstube
.
1.
›Versammlungsraum eines Stadtrates; Raum, in dem die eine Stadt betreffenden administrativen Handlungen stattfinden‹; zu (
der
) 5.
Phraseme:
j. in einem eigenen ratstüblin sitzen
›allein überlegen, mit sich selbst zu Rate gehen‹.
Bedeutungsverwandte:
vgl. .
Syntagmen:
die r. wärmen, von neuem machen
;
der rat aus der r. weichen, j. in der r. zu gericht sitzen, einen eid schwören, geld ausgeben / erlegen / zälen, jn. vor sich fordern, sich in der r. versammeln, die ratsperson
(Subj.)
sich in die r. verfügen
;
die neue r
.;
die r. zu
[+ Ortsname].

Belegblock:

Luther, WA (
1536
):
Paulus wird in eim eigen ratstublin gesessen sein.
Küther, UB Frauensee
390, 7
(
thür.
,
1530
):
Daruff hab ich gnanter schulheis
[sic!]
die benenten zwen uff heut dato in der rathstubenn alda zu Vach [...] vor mich fordern laissenn.
Geier, Stadtr. Überl. (
nalem.
,
16. Jh.
):
Aide der grossen rät, den schweren sie in der ratstuben und söllend alle deß grossen răts sweren.
Chron. Augsb. (
schwäb.
, Hs.
16. Jh.
):
des schwueren die weinschenken all gelert aid in der ratstuben vor dem großen rat.
Ebd. (
1523
/
7
):
Anno dni. 1515 da ward die neu rattstuben hinden am egk gegen dem Fischmarckt und sunst ain stuben darbei von neuem gemacht mitsampt dem tachwerck.
Brunner, Rechtsqu. Krems u. Stein
222, 29
(
moobd.
,
1540
):
[im Streit wegen
ainer unerledigten quittung
]
Weisen di von Stain, [...] das das gelt durch sy in der ratsstuben erlegt, gezellt und ausgegeben worden.
Buck, U. v. Richent. Chron. Conz. ;
Geier, a. a. O. ;
Boos, UB Aarau ;
Grothausmann, Stadtb. Karpfen
29, 17
;
2.
›Amts- bzw. Beratungsraum eines fürstlichen Rates‹; gleichzeitig metonymisch: ›Beratergremium eines Herrschers‹; auch: ›Sitzungsraum des Reichskammergerichts‹; speziell preuß.: ›Amts-, Sitzungsraum des Rates des Hochmeisters des Deutschen Ordens‹ und metonymisch: ›Rat des Hochmeisters‹; zu (
der
) 8.
Rechts- und Wirtschaftstexte.
Syntagmen:
die r. mit ungeschikten und unverständigen leuten bestellen
;
die r
. (Subj.)
wol bestelt sein
;
der pedel
(Subj.)
an der r. anklopfen, nicht in der r. sein, vor der r. aufwarten, viel gutes
(Subj.)
in der r. aus etw. folgen, der kanzler in die r. gehen, der hochmeister
(Subj.)
jn. in die r. einkommen lassen
;
die r. der fürsten / herren
.

Belegblock:

Toeppen, Ständetage Preußen
3, 130, 37
(
preuß.
,
1450
):
Dornoch lis der herre homeister abir eynkomen czene von den landen und steten in die ratstobe und sagete en: [...].
Lohmeyer, K. v. Nostitz (
preuß.
,
1578
):
Der hofemeister sall in allem die erste stimme haben: wen daß ein ungeschigkter man ist, volgt allerley unradt, widerumb wenß ein gelarter, geschickter und beredter man ist, volgt vil guts dorauß in der radtstuben, rentkamer und in der gantzen haußhaltung.
Wen sonsten die radtstube wol bestelt were und die redte teglich und fleisig auffwarten, konte der burgraffe deste besser der haußhaltung abwarten und der rentkamer.
Laufs, Reichskammergo.
123, 14
(
Mainz
1555
):
Deßgleichen soll der pedell des cammergerichts jederzeyt vor der rathstuben fleyssig aufwarten.
Oorschot, Spee/Schmidt. Caut. Crim. (
Frankf./M.
1649
):
Dieweil es nunmehr darzu kommẽ / daß man mit dergleichen vngeschickten vñ vnverstaͤndigen Leuthen / die peinliche Gerichte / vnd der Fuͤrsten vnd Herren Rathstuben bestellet.
Lohmeyer, a. a. O. ;
Laufs, a. a. O.
123, 8
;