ranzon,
ranzion,
auch:
rant(i)on,
ranc(i)on,
ranzaun,
die
,
auch
der / das
;
-s/-Ø
,
-en
;
aus
frz.
rançon
›Lösegeld‹
(
Robert, Dictionnaire [...] de la langue française.
1983, 643
; ).
›Lösegeld; Geld oder Gut, mit dem ein Gefangener oder eine Geisel freigekauft werden soll‹.
Seit dem 16. Jh.
Bedeutungsverwandte:
1, (
die
) 1; 2, , ; vgl. 3.
Syntagmen:
r. bezalen / erlegen / geben / zusammenbringen, auf
[einen Geldbetrag]
setzen, (die) r. (von etw.) bezalen
;
ane r. davonkommen, jn. auf r. setzen, j. mit r. loskommen, huldung tun, jn. etw. von wegen ranzons büssen lassen, etw
. (z. B.
geld, etw. an gütern
)
zu r. hingeben, jm. etw. zu r. zustellen (müssen)
;
die geringe / schwere r
.
Wortbildungen:
ranziongeld
(a. 1592).

Belegblock:

Peil, Rollenhagen. Froschm.
626, 3762
(
Magdeb.
1608
):
Zu fragen was Baußback gemeint / | Mit denen so hernach vom Feind / | Gefenglich wurden angenommen / | Obs Blut guͤld / oder Rancionen.
Buch Weinsb. (
rib.
,
1587
):
In der eroberung hatt man [...] etliche vom adel, reten, canonigen [...] gefangen, ingezogen, geschatzst und uff swaren ranzon gesatzst.
Sachs (
Nürnb.
1559
):
Ob du wölst lieber streitten mehr | [...] | Oder schatzung und rancion | Auff drey mal hundert tausendt schon | Gemüntzter stück goldes im geben.
Barack, Zim. Chron. (
schwäb.
,
M. 16. Jh.
):
hat er vom patrimonio die ranzon bezallen müessen.
Peil, a. a. O.
637, 4100
;
Redlich, Jül.-Berg. Kirchenp.
2, 1, 731, 35
;
Mosler, UB Abtei Altenb.
2, 505, 7
;
V. Anshelm. Berner Chron.
6, 261, 9
;
Barack, a. a. O. ; ;
Jones, French Borrowings
552
;
Rwb  f.;
Rosenqvist, Frz. Einfluß.
1943, 470
.