offizier,
auch
offizierer,
der
;über verschiedene wortbildungsmorphologische Suffigierungen (mittels
-ieren, -arius
) und semantische Spezialisierungen (auf ›Militärbefehlshaber‹ hin) aus mittel- / kirchenlat. officium
( Rosenqvist, Frz. Einfluß.
; ; 1943, 397
Schulz/Basler
).3, 236
1.
›Träger eines meist höheren zivilen (z. B. städtischen, territorialen, kirchlichen) oder militärischen Amtes‹; im einzelnen Spezialisierungen auf eines der Ämter hin.Seit dem mittleren Frnhd.; mehrfach Chroniken.
Syntagmen:
einen o. peinigen / recken / ermorden,
[wohin] erfordern, des dienstes, der pflicht ledig zälen, erlassen
; der o. von der obrigkeit erwält / gesezt werden, einen befel haben, mit schanden bestehen, wen [...]
; der o. des keisers, der obrigkeit / stat
; der keiserliche / tapfere / ungetreue o
.; dem o
. [ein Betrag].Belegblock:
die tapffersten Officirer bestehen mit Schanden / wenn sich niemand commendiren laͤsst.
desgleichen alle und jede der stat officir, diener und ambtleut, [...] zuͤ disem mal ires ratsdiensts und ambtspflicht, [...] ledig getzelt und erlassen.
Das verdross den alten künig, [...], schrie ernstlich herab den arschiern und andern officiern.
Officium, Pflicht / ampt / eines thuͦn vnd lassen / außrichtung / daruon brauchen die Priester officirn, für aͤmbter vnnd Meßhalten / oder singen.
Man schanckte deß Kaysers Officirn allen / dem Marschalck vnd dem Cantzler jedem 20. fl.
haben sye ainen schawer gemacht [...] und haben darauf gemacht ain reckpannck, darauf sy zwen officir seiner gnaden gereckt und gepeinigt haben.
auch ist [...] erlaubt daß die underthonnen ainer wider den andern clagen, auch wo sie wider die obrigkait oder derselben officier ain billiche clag und beschwär hetten.
Piirainen, Stadtr. Kremnitz
82
; Qu. Brassó
4, 283, 27
; Jones, French Borrowings
467
; Schulz/Basler
2, 236
.2.
›Kirchendiener, Person, die Hilfsdienste beim offizium
leistet‹.Belege s. v. .