offizium,
das
;lat. Flexion, letztlich aus lat.
officium
( Georges
).2, 1330
›Ausübung eines Dienstes, einer jm. auferlegten Pflicht, berufliche Tätigkeit‹; speziell: ›Gebetsrhythmus der Kleriker‹; als Metonymie: ›Amt, Amtsstelle, Pfründe‹ (meist kirchlicher Art), vereinzelt auch: ›weltliches Verwaltungsamt‹.
Zur Sache:
LThK
.7, 1986, 1120
Syntagmen:
das / ein o. anrichten / erlangen / haben / bedienen / versehen / zelebrieren
; ein o
. (Subj.) frei sein
; die messe kein o. sein
; j. eines officii nicht wirdig sein
.Wortbildungen:
offiziator
offizienbuch
Belegblock:
Die kirchmeister [...] glaubten nit, das die mess ein mortificeirt beneficium ader vicarei were, dan ein blois officium, das sei bedenen leissen.
Der pastoir wolt ein officium und miss in der kirchn haben.
Wer ein Officium will haben, | Der muß mit gelt vnd grossen gaben | Erlangen, sonst gewinnt er nit.
einmal was ein grose Hochzeit, das der Apt Officiator solt sein und die Vesper anfahen.
könnden auch mit [...] glaubhaftigen personen, wer die fundatores solches predighauses gewesen, beweisen wer auch die officia und messen darinnen vor zeiten, [...] versehen.
die sich mit ainer großen und weiten kirchen [...] nit benuͦgen und erst noch die ander darzuͤ haben wellen, solche ire officia darinnen zuͤ celebrieren.
Düe consules betreffend, was ihr officium und verwaltung seye, hab ich hüehvor angemeldett.
Officium, Pflicht / ampt / eines thuͦn vnd lassen / außrichtung / daruon brauchen die Priester officirn, für aͤmbter vnnd Meßhalten / oder singen.
Ein alt geschriben officibuch in rot samet mit vergulten clausurn.
er ist oder wirt nit wyrdig sein ains klain ambts oder officy.
Bauer u. a., a. a. O.
2785
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