notfriede,
der
;›Grenzzaun‹ sowie Übergang zu ›durch einen Zaun umgrenztes Gebiet‹ sowie ›einzuhaltender Friede‹; vgl. am ehesten (
die
) 1; 9.Belegblock:
Auch sollen richiter und geschworne vierer sambt andern nachpern [...] järlichen auf alle march auch notfriden und weeg zu velt und zu dorf gehen, wo si alsdan mangl befinden solchen wenden.