notding,
das
.
›aufgrund dringender Angelegenheiten außerhalb der festgelegten Sitzungsfolge angesetzte Sitzung eines Gerichtes‹; vgl. (
die
) 9, 13.
Bedeutungsverwandte:
2
1; 2; 3; 13; vgl. .

Belegblock:

Behrend, Magd. Fragen (
omd.
,
um 1400
):
ab man gesten [...] adir mitteburger kegen gesten adir leuten die nicht dingphlichtig synt, notding adir ban hegen sulle auswenig echten dingen.
Opel, Spittendorf (
osächs.
,
um 1480
):
So wardt ein nothding geheget durch den grefen und 5 schöppen.