Oorschot, Spee/Schmidt. Caut. Crim.
(
Frankf./M.
1649
):
Schewen sich doch Fuͤrsten vnd Herren nicht / in jhrer Hauß vnd Hoffhaltung / [...] sich selbsten mit zu bemuͤhen / vnd achtens jhnen vor keine schande / ob sie schon bißweilen jhre schwere Landsorgen auff Seit setzen.