7.
›Behandlung, beratende, rechtliche Behandlung e. S., oft mit dem Zweck einer Entscheidung‹, bezogen auf Gerichtsverhandlungen (meist), politische Unterhandlungen, diplomatische Kontakte; als Synekdoche: ›Teil einer Gerichtsverhandlung‹; als Metonymie: ›Niederschrift einer Anklage‹; resultativ: ›Ergebnis, Entscheid, Beschluß von Verhandlungen‹;
Rechts- und Wirtschaftstexte, Chroniken.
Syntagmen:
die / eine h. aufschreiben / leiden / registrieren / verzeichnen / aufziehen / richten / volziehen / fürnemen / schlichten / verbieten, h. pflegen, jm. eine h. übergeben, mit einer partei h. haben; die h
. (Subj.)
sich entschlagen, eine h. in den prozes einfallen, zu js. gefallen enden; zu einer h. termine halten, sich in eine h. einlassen, etw. bei einer h. verbleiben lassen, jn. in einer h. als commissarius verordnen
;
die h. des friedens, des rates mit jm.; die h. mit endrecht
;
die beratschlagte / burgliche / gütliche / peinliche / rechtliche h.
;
die abschrift, das zeugnis der h.