gewerbschaft,
die
.›gewerbliche und kaufmännische Tätigkeit‹; ütr. auch: ›Gemeinschaft von Handeltreibenden‹; vgl. (
das
) 2.Belegblock:
MERCATVRA. Gewerb handell kaufmanschafft handtierung handlung geschefft gewerbschafft.
das frembd personen / [...] / alhie freuelten / kaufften / verkaufften / oder ander contract vnd gewerbschafft hie hetten.
daß letztlichen der Handel vnd Gewerbschafft, [...], gar in einen Abgang gerathen möchte.