gewerbschaft,
die
.
›gewerbliche und kaufmännische Tätigkeit‹; ütr. auch: ›Gemeinschaft von Handeltreibenden‹; vgl. (
das
) 2.

Belegblock:

Schöpper (
Dortm.
1550
):
MERCATVRA. Gewerb handell kaufmanschafft handtierung handlung geschefft gewerbschafft.
Volkmar (
Danzig
1596
):
Commercium, gewerbschafft / mattschafft / gesellschafft.
Köbler, Stattr. Fryburg (
Basel
1520
):
das frembd personen / [...] / alhie freuelten / kaufften / verkaufften / oder ander contract vnd gewerbschafft hie hetten.
Moscherosch. Ges. Phil. v. Sittew. (
Straßb.
1650
):
daß letztlichen der Handel vnd Gewerbschafft, [...], gar in einen Abgang gerathen möchte.