euer,
Possessivpron.
der 2. Pers. Pl.; vereinzelt
eurig
; teils mit Bezug auf einen einzelnen Referenten, der mit
ir
angeredet wird; vgl. zur Flexion
Frnhd. Gr. §  M
65
, zur Syntax §  S 11.
1.
dient der Charakterisierung einer (konkreten) Bezugsgröße, zu der ein im Kontext genannter Referent in der 2. Pers. Pl. in einem Possessivverhältnis oder, vor allem bei personalen Bezugsgrößen, in einem Zugehörigkeitsverhältnis steht; in letzterem Falle häufig auf Verwandtschafts- oder andere (sowohl symmetrische als auch asymmetrische) Beziehungen des sozialen Nähebereiches bezogen.
Phraseme:
das euer
›euer Eigentum‹;
der eure / eurige
›euer Verwandter; Angehöriger eures Umfelds‹.
Syntagmen:
euer erbteil / kelch, euer gut / haus / land / schlafgemach
;
euer ehegemal / geselle / landsman / könig / son / vater, eure geselschaft / tochter, euer geschlecht / weib
.
Wortbildungen:
euerhalben
(auch:
euert-
,
eurent-
) ›wegen euch‹.

Belegblock:

Luther, WA (
1537
):
Wenn der Vater nicht bey mir were, so wurde ich ewert halben ubel und blos bestehen.
Ders., WA Br. (
1537
):
ich wiederum aufs herzlichste bitte, wollet bei den Eurigen treulich anhalten, und helfen, daß sie allesamt wollten helfen die Sachen stillen.
Ders. Hl. Schrifft.
2. Mose 32, 2
(
Wittenb.
1545
):
Reisset ab die gülden Ohrenringe an den ohren ewr Weiber / ewr Sönen vnd ewr Töchtern.
Ebd.
Röm. 2, 24
:
ewrent halben wird Gottes namen gelestert vnter den Heiden.
Ebd.
1. Kor. 1, 4
:
JCh dancke meinem Gott alle zeit ewer halben / fur die gnade Gottes.
Harms u. a., Alberus. Fabeln
31, 20
(
Frankf./M.
1550
):
Dem
[Gott]
seit sampt ewerm tugentreichen Ehegemahl vnd holdtseligen Kindlein ewigklich befohlen.
Sappler, H. Kaufringer
8, 137
(
schwäb.
, Hs.
1464
):
kain koufmanschaft vindt ir hiebei, | die ewrem land sei fuoklich.
Henisch (
Augsb.
1616
):
ewer Vatter / pater vester. Der ewere [...] der ewers Geschlechts vnd Gesellschafft ist.
Bauer, Haller. Hieronymus-Br.
41, 2
(
tir.
,
1464
):
Der herr würt der tail eüres erbtails vnd eüres chëlches.
Dies., Imitatio Haller
90, 20
(
tir.
,
1466
):
Ir sült reu haben in euren schlaff gemächen.
Grothausmann, Stadtb. Karpfen
35, 9
(
mslow. inseldt.
,
1605
):
Er
[der
wegen etlicher śchmächwort
Beschuldigte]
zu Greger Launern geśaget: Jr Teütśchen, habt Eüren König verśpilt.
Sappler, a. a. O.
4, 111
;
Vgl. ferner s. v. (Adv.) 3.
2.
dient der Charakterisierung von Körperteilen u. dgl., von Eigenschaften, Zuständen sowie psychischen bzw. affektiven Erscheinungen, die als einem Referenten in der 2. Pers. Pl. zugehörig, diesem eigen bzw. von diesem ausgehend dargestellt werden.
Phraseme:
˹
eure gnaden, eure mächtigkeit, eure majestat
˺ jeweils Anrede einer höhergestellten Person.
Syntagmen:
euer gedanke / glaube / mund / wille / zorn, eure bosheit / ere / geduldigkeit / kunst / schalkheit / sele / zucht, euer ende / haupt / herz
.

Belegblock:

Luther, WA (
1525
):
[yhr Carlstader] Ewr glaube und kunst steht auff eym ammechtigen, ungewissen punct und buchstaben.
Schützeichel, Mrhein. Passionssp.
1017
(
mrhein.
,
um 1335
):
Vrauwe, ist ez vwer wille, | so rufen ich her vil stille | vwerm
[dies zu 1]
knethe vrian.
zu Dohna u. a., Staupitz/Scheurl
176
(
Nürnb.
1517
):
richtet eure gedanken in die gebot gots und seit emsig und fleisig in seinen befelchen.
Sachs (
Nürnb.
1559
):
Auff morgen frü, eh dann es tagt, | Wöllens [Theres und Bigthan] ewr mayestat erschlahen.
Chron. Augsb. (
schwäb.
,
1431
):
Ouch allergnädigister kunig und herre, wir tuͤn ewer kuniglichen mächtikait ze wissen, daz [...].
Sappler, H. Kaufringer
3, 362
(
schwäb.
, Hs.
1464
):
herr, nun merkent mich! | vor ewrn genaden ich das sprich: [...].
Ebd.
32, 71
(Hs.
1472
):
herr, laßt ewern zorn schleifen!
Bauer, Haller. Hieronymus-Br.
14, 32
(
tir.
,
1464
):
ir sült singen [...] vnd sült streüen den aschen von eüren hëbten.
Ebd.
29, 8
:
In eürer ainigen geduldikhait wërdet ir pesiczen eüre sëlen.
Ebd.
80, 32
:
so fliecht pald fuder vnd lat in, vnd eür schalkhait vnd pösshait die tüet verr von im.
Schützeichel, a. a. O.
702
;
Sappler, a. a. O.
4, 96
;
Bauer, a. a. O.
29, 22
.
Vgl. ferner s. v. 7.
3.
dient der Charakterisierung von Handlungen, Handlungsergebnissen sowie abstrakten, sozial fundierten Konzepten, die als einem Referenten in der 2. Pers. Pl. zugehörig, und zwar sowohl von diesem ausgehend (aktivisch) als auch fremdinduziert und diesem zugewiesen (passivisch), dargestellt werden.
Syntagmen:
eure berufung / prophecei / schrift, euer anfangen
.

Belegblock:

Luther, WA Br. (
1536
):
Abwesens M. Philippi hab ich ewr schrifft mussen brechen.
Ders. Hl. Schrifft.
Ri. 21, 22
(
Wittenb.
1545
):
Die schuld ist jtzt ewer.
Spechtler, Mönch v. Salzb.
36, 47
(
oobd.
,
3. Dr. 14. Jh.
):
propheten, patriarchen frei, | durch ewer prophecei | bestet uns pei vor dem gelobten got.
Bauer, Haller. Hieronymus-Br.
41, 15
(
tir.
,
1464
):
Ir sült sein ain leib vnd ain geist, als ir denn gefodert seit in ainer hoffnung eürer perüeffung.
Spechtler, a. a. O.
48, 34
.