erwarten,
V.
1.
›auf jn. / etw. (z. B. auf einen Zeitpunkt) warten‹; ›etw. abwarten‹; häufig mit Genitivobjekt;
vgl. 1; 8.
Phraseme:
j. seiner zeit erwarten
›den passenden Zeitpunkt (zum Handeln) abwarten‹.
Bedeutungsverwandte:
vgl. (V.) 1, 1, 1.
Syntagmen:
j. etw
. (z. B.
einen tag
)
e
.;
j. e., bis [...]
;
e. S
. (z. B.
des anderen morgens, des folgenden tages, der strafe, der zeit des glüks, des lezten endes
)
/ e. P
. (z. B.
des bruders / jägers / kaisers / kurfürsten
)
e
.

Belegblock:

Luther, WA (
1527
):
weil das sterben ist eine straffe Gottes, [...], solle man Gott stil halten und der straffe geduͤltiglich erwarten ynn rechtem festen glauben.
Ebd. (
1529
):
das wir auch nicht erwarten koͤnnen einen tag oder jm heim stellen, was wir beduͤrffen, oder jm vertrawen.
Ebd. (
1530
):
[Die phariseer] trolleten sich darvon, verborgen ihre sunde, waren hoffertig, woltten nicht erwartten des andern worts, so Christus redet.
Hoffmeister, Kuffstein. Gef.
A vr, 5
(
Leipzig
1625
):
Als ich mich [...] in der Finster allein / auch des Landes [...] gantz vnwissend vnd vnerfahren sahe / muste ich nothwendig allda verbleiben / vnd des folgenden Tages erwarten.
v. Keller, Ayrer. Dramen (
Nürnb.
1610
/
8
):
ich hab heut gehabt ein Traum | Vnd kan alhie erwarten kaum, | Biß doch zu mir kombt Jahnn, der Bott.
Gilman, Agricola. Sprichw.
1, 364, 4
(
Hagenau
1534
):
Man muͤß der zeit des glücks erwarten / biß es der mal eyns besser wirt.
Grossmann, Unrest. Öst. Chron. (
oobd.
,
3. Dr. 15. Jh.
):
Nun hort, wes der kayser erwart hatt und getan hat als ainer, der seiner zeyt erwarten chann.
Turmair (
moobd.
,
1522
/
33
):
Ein teil floch auß den heusern und wolten under dem himel irs lesten ends erwarten.
[Künig Fridrich] erwartet alda seins brueders herzog Leytbolts.
Luther, WA
33, 360b
, 26;
Peil, Rollenhagen. Froschm.
156, 3473
;
Wickram
4, 45, 29
;
Rauwolf. Raiß
2, 20
;
2.
›mit etw. (zukünftig Eintretendem) rechnen; etw. als wahrscheinlich ansehen‹; ›daran glauben, davon überzeugt sein, dass etw. eintritt‹; ›auf etw. Bevorstehendes, Zukünftiges vertrauen‹; auch: ›etw. erhoffen‹; in religiösem Kontext auf die vertrauensvolle Haltung des Gläubigen gegenüber Gott bezogen;
vgl. 1; 8.
Bedeutungsverwandte:
1
1; vgl. 2, 2.
Syntagmen:
etw
. (z. B.
hilfe, eine zusage, die ewige freude, das leben im himmel, guttaten
)
e., etw
. [wie] (z. B.
in hofnung, mit freuden
)
e., etw
. (z. B.
trost, hilfe
)
von got, etw
. (z. B.
reichtum, herlichkeit
)
von Christus, von der gerechtigkeit Christi e., j. e., das [...]
;
e. S
. (z. B.
des krieges, der ere / verheissung, eines aufgeläufes, der urteile
)
e
.
Wortbildungen:
erwartung
›Hoffnung; (vertrauensvolle) Erwartungshaltung‹ (dazu bdv.: vgl. 2, ,
der/das
, 1).

Belegblock:

Luther, WA (
1522
):
das sy solden von got und von der gerechtikeit Christi erwarthen, das suchen sie inn yrenn eygenn werckenn.
das ich darynne stehe, muͤtig und keck, die selbige seine [Gottes] zuͦsage erwarte und lasse mich nichts davon abschrecken.
das der gemeyne man des fuͤrstehenden krieges vom Kaiser, den er ym selbst erticht und imaginirt, nicht erwarte, Sonder von ym selbst auffstehe und alle Obirkeit hohes und nydern standes vertilge.
Ebd. (o. J.):
Gott hilfft den geduͤldigen, welche von jm trost vnd huͤlffe erwarten.
Peil, Rollenhagen. Froschm.
553, 1461
(
Magdeb.
1608
):
Wo wir aber in diesen sachen
[Krieg]
/ | Noch lang wollen ein Anstand machen / | Noch huͤlff aus frembden Landn erwarten / | So wird sich bald wechseln die Karten.
Kurz, Waldis. Esopus (
Frankf.
1557
):
Also
[wie Esel]
sein auch viel vngelarten, | Welch allzu fruͤh der ehr erwarten, | Vnd nach der blohnung weit auffgienen.
Anderson u. a., Flugschrr.
19, 16, 11
([
Eilenb.
]
1524
):
Die emsige erwarttung auffs wort macht ein anfangenden Christen.
Kehrein, Kath. Gesangb. (
Leipzig
1537
):
Den heylgen geyst gib vns zu pfandt, | [...] | Das wir gantz sicher mit gedult, | Erwartten deiner verheyssung.
Bauer, Haller. Hieronymus-Br.
82, 23
(
tir.
,
1464
):
Was grosser vnd swërer vrtail muest wir erwarten?
Vgl. ferner s. v. 10, .
3.
›eine rechtliche Entscheidung abwarten (und ihr nicht vorgreifen); rechtliche Vorgaben, Entscheidungen befolgen‹;
vgl. 1; 8.
Rechtstexte.

Belegblock:

Welti, Stadtr. Bern (
halem.
,
um 1400
):
sol [...] der, so vsßgeclagt ist, [...] schuldig sin, dem gerichtschriber zuͦ andtwurttenn vnnd dem rechtenn zuͦ erwarttenn.
Bischoff u. a., Steir. u. kärnt. Taid. (
m/soobd.
,
A. 17. Jh.
):
wan [...] die tail
[›Streitparteien‹]
[...] die obrigkait ersuechen und bitten oder aber [...] ordenlichen clagen und darüber gebürlichen bschaits erwarten.
Siegel u. a., Salzb. Taid. ; ;