2.
›jn. (auch: sich) von etw. (meist: psychisch) Belastendem, Bedrückendem, von einer Anstrengung, Bedrohung befreien‹; ›jn. vor etw. / jm. retten‹; gelegentlich: ›jm. etw. (eine Strafe, Sanktion) erlassen‹ sowie vereinzelt: ›jn. freisprechen‹; häufig bezogen auf den christlichen Erlösungsgedanken: ›jn. von Sündenschuld freisprechen; jn. erlösen‹ (von Gott, Christus als Handlungsträger); speziell auch: ›jn. eines Amtes entheben, aus einer (Dienst)pflicht entlassen‹;
Syntagmen:
jn. des dienstes, der pflicht / turnstrafe, des bürgermeisteramptes e., jn. aus der not, von dem ban / tod, von der acht / benötigung / beschwernis / schinderei / schule, von der tyrannei des teufels, von den sünden, den bösen geisten e., j. sich von der missetat e., ein priester die menschen von iren sünden e., das evangelium jn. aus der tyrannei des teufels e., got / Christus
(Subj.)
jn
. (z. B.
den menschen / sünder, die welt
)
e., jn. aus dem trübsal, aus der hellenglut, aus ängsten und nöten, vom gericht / jamer / tod, von gottes fluch, von dem reich des weltfürsten, von der ewigen verdamnis, von ewigen schmerzen e., jn. barmherziglich, mit dem kreuz e
.