erlamen,
V.
›lahm, gebrechlich, bewegungs- bzw. funktionsunfähig werden‹ (von Menschen, Körperteilen); vereinzelt bildlich: ›schwach werden, schwinden; zum Erliegen kommen‹ (von Stärke u. dgl.); als Part. Adj.
erlamt
›gelähmt, erstarrt‹; Bedeutungsverwandte:
vgl. .Syntagmen:
j
. (z. B. ein mensch
) e., etw
. (z. B. die zunge
) e
. (absolut); j
. [wo] (z. B. an den händen, in den füssen
) e., js. herz an manheit e., die kraft in den armen
(Subj.) jm. e
.; die erlamten adern / glieder
.Wortbildungen:
Belegblock:
Erlamen moissen noch die zungen | die dar zu hulpen ind reyden!
(Verwünschung). der erlampt sey in henden oder in fußen, dem mach dise ertzney.
Min hertz an manhaitt ist erlamtt: | Ich sol nüt üben schilttes amptt.
daraus dan gefolgt het ein colica im bauch, erlamung an henden und füßen.
es [Wunderwasser] so herrliche würckung hat / inn sterckung der schwachen [...] vnd erlambten glider.
Ott-Voigtländer, Rezeptar
209v, 30
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