erinnerung,
die
;
-Ø/-en
.
1.
›Information, mittels der jm. ein Sachverhalt (erneut) ins Bewusstsein gebracht werden soll‹; zu (V.) 1.
Phraseme:
in erinnerung kommen
›bekannt werden‹.
Bedeutungsverwandte:
(
der
) 1, ; vgl. 2.

Belegblock:

Kollnig, Weist. Schriesh.
163, 18
(
rhfrk.
,
1606
):
welches er also dißmalß ihnen wolte zu einer erinnerung angezeigt und sich seines rechtmäßigen anspruchs daran [...] nicht begeben haben.
Mell u. a., Steir. Taid. (
m/soobd.
,
1568
):
wo aber er richter und rat [...] dergleichen pöse verhandlungen nit abstellen und deß an den verweser gelangen wurde oder sonst in erinderung käme, so [...].
2.
›Mahnung, nachdrückliche Aufforderung, die von befugter Seite in rechtlichen Zusammenhängen an jn. mit dem Ziel gerichtet wird, sich der Aufforderung entsprechend zu verhalten‹; speziell: ›Zahlungsaufforderung‹; speziell: ›öffentliche Rede mit mahnendem, aufforderndem Charakter‹; vgl. (V.) 2.
Bedeutungsverwandte:
2; vgl. , 2, .

Belegblock:

Skála, Egerer Urgichtenb.
93, 2
(
nwböhm.
,
1572
):
Nach guetlicher Erinnerung sagt er was er sagen soll.
Ebd.
112, 10
(
1573
):
Nota vff Erinnerung sagt Oppell sein vaterr habs Ja gesagt.
Chron. Augsb. (
schwäb.
,
1523
/
7
):
[hat] der cantzler von Baden ain lange teutsche erinnerung in des von Trier herwerg gethon, doctor Martin zuͦ bewegen, von seinem fürnemen abzuͦsteen.
wo wir aber uber solche eur maj. gnedigiste erinderung und ermanung uns nit bedenckhen und weitter abschlegige antwort geben [...].
Rintelen, B. Walther
39, 14
(
moobd.
,
1552
/
8
):
und die Freundt der beschechnen Verkauffung sonst in ander Weeg erinndert würden, so stehet innen bevor, in Jarsfrist, von der Zeit der beschechnen Erinderung an zu raiten, in den Kauf einzustehen.
Bischoff u. a., Steir. u. kärnt. Taid. (
m/soobd.
,
17. Jh.
):
mit vorgehenter schrüftlicher erinderung.
3.
›Anmerkung, Kommentar‹; auch: ›Reminiszenz‹; vgl. (V.) 2.
Bedeutungsverwandte:
vgl. 4, 1, I, 5.

Belegblock:

Boon, St. Prätorius
67, 21
(
Ülzen
1579
):
Bey welchem Spruche Jobi der hochgelerte Johan Brentius eine solche erinnerung thut / Pag. 135.
Dünnhaupt, Werder. Gottfr. v. Bullj.
5, 22
(
Frankf./M.
1626
):
Als haben wir [...] etzliche wenige Erjnnerungen dieser Poesie betreffende / vorhergehen zu lassen / nicht vndienlich erachtet.
M. Cunitia. Ur. Prop. (
Öls
1650
):
zwar allbereit oben im XI. Capitel in gemein gelehret worden [...]: so seind doch noch etliche Erinnerungen uͤbrig.
4.
›Vergegenwärtigung, Vergewisserung, Erinnerung, Gedächtnis‹; metonymisch: ›Erinnerungszeichen‹; vgl. (V.) 2.

Belegblock:

Luther, WA (
1544
):
Es war aber jnen gegeben zum zeichen und erinnerung des rechten kuͤnfftigen und von Gott verheissnen Osterlambs.
Ebd. (
1544
):
Er thut aber solche vermanung auff die erinnerung seiner gefengnis und truͤbsal, die er von wegen des Euangelij und jnen zu gut und zu ehren leidet.
Ebd. (
1528
/
9
):
man sol der vorigen Mirakeln und huͤlffe Gottes nicht vergessen, dieweil es sind memorial, erinnerung und denckzeddeln, wie Gott handreichung uns gethan.
Ders. Hl. Schrifft.
2. Makk. 12, 43
(
Wittenb.
1545
):
Vnd thet wol vnd fein dran / das er von der Aufferstehung eine erinnerung
[
Mentel
1466:
gedacht
; nd. Bibel 1478:
ghedencknisse
;
Froschauer
1531:
trachtung vnd rechnung
;
Dietenberger
1534:
ein rechte vnd dem glauben gemissig bedencken
]
thet.
Gropper. Gegenw. B (
Köln
1556
):
wan vnser Glaub durch erinnerung vnd betrachtung der Symbolen / so feürig vnd brünstig wirdt / daß er ghen Hymel fare.
Andreae. Ber. Nachtmal
48r, 7
([
Augsb.
]
1557
):
Woͤllen etlich souil darmit verstanden haben / das es
[das
nachtmal
]
sey ain Erinnerung / das der leib Christi für vns ans creütz gegeben.
5.
›geistliche Belehrung, Unterweisung‹; vgl. (V.) 2.
Bedeutungsverwandte:
vgl. 1,
2
5,
2
2.

Belegblock:

Luther, WA (
1519
):
Wie denn des menicklich weyter erinnerung ausz des konigs Manasses tzu Juda gebeth nemen mag, welchs gebeth, weil es ser wol tzu der beicht dient.
Ebd. (
1544
):
Dieses sey kuͤrtzlich hie gesagt, dem Christlichen Leser zu erinnerung und zu trost.