anderst,
Adv.
(
1-
7) /
Konj.
(
8). Die Form
anders
ist
Genitivadverb
zu
2
; die zweite Form hat epithetisches
t
nach
s
(wie
obst
). Beide Formen sind für die gesamte Zeit belegt,
anderst
im 14. Jh. und in der 1. Hälfte des 15. Jhs. allerdings selten, danach zunehmend häufig. Eine semantische Trennung der beiden Formen scheint mir deshalb nicht sinnvoll zu sein, weil beide Formen für die Bedeutungen 1-3, 7 belegt sind (wenn auch mit unterschiedlicher Häufigkeit); die Bedeutungen 4-6 sind schwach belegt, das Fehlen von
anderst
kann deshalb corpus- oder exzerptionsbedingt sein. Zur Möglichkeit des Ansatzes von zwei Wortbildungen
anderst
vgl.
1.
1.
dient der Kennzeichnung der zweiten von zwei ähnlichen oder unterschiedlichen Handlungen; ›zum zweiten Male, noch einmal, wieder‹;
Das
;
setzen eine Verbindung mit der ahd. Wortbildung
anderêst
›zum zweiten Mal‹ (
) an;
bestreitet diese Verbindungsmöglichkeit, da er (fälschlich) die
-t-
haltige Form erst seit dem 16. Jh. belegt sieht.
Bedeutungsverwandte:
vgl.
.
Belegblock:
Dar na knúwet er anderest nider.
er kum etwenn in lawͮekeit einest fúrbas denne andrest.
Geier, Stadtr. Überl.
(
nalem.
,
um 1400
):
daz er andrest burkreht enpfieng.
einest gătt es eim ŭbel, anderst wol.
Banz, Christus u. d. minn. Seele
87
(
alem.
,
1. H. 15. Jh.
):
So hübist denn och an ze wainen | Und das kind ze sogen, | [...] | Und es uff heben | Und andrest nider legen.
Wann got hat si von minnen entricht, | Und getürent nit anders an das gon, | Das sy durch got haind gelon.