abfart,
die
;-Ø/-
.Belegblock:
3.
›die beim Abgang von einem Besitztum zu entrichtende Gebühr‹; Metonymie zu 2; oft formelhaft im Gegensatz zu .
Syntagmen:
a. geben / fordern; reichung der a.; a. schuldig sein.
Wortbildungen
(verdeutlichend): abfartgeld
abfartzins
Belegblock:
Bedeutungsverwandte:
.Belegblock:
das man inskünftig den küescheid und abfart ab den gemeinen bergen im land Sanen solle an dem ersten tag nach dem ersten märit haben.
Belegblock:
Wrede, Aköln. Sprachsch.
14a
; Preuss. Wb. (Z)
1, 24
.