abendimbis,
der / das
(?).
wohl ›Zwischenmahlzeit am Nachmittag‹;
zu 1, 1.
Bedeutungsverwandte:
vgl. 1.

Belegblock:

Wolf, Gesetze Frankf.
274, 10
(
hess.
,
1468
):
man sal auch zu solichen brutlaufften und hochtziiden zu abentimsz oder affterundern zu orten nyemants anders laden.