übern,
V.;
in allen Ansätzen außerordentlich schwach belegt; im
Dwb nicht gebucht
; motivationelle Bezüge auf
über
(Adj.) oder
über
(Präp.) jeweils fraglich.
1.
›übrig bleiben‹; vgl. (Adj.) 3.
Wortbildungen:
überung
.

Belegblock:

Loesch, Kölner Zunfturk. (
rib.
,
1477
):
einindvierzich gl., [...], die an der rechenschaft der herferde vurs. geovert sint.
Ruh, Bonaventura
334, 13
(
oschwäb.
,
2. V. 15. Jh.
):
Die vͤbrung der gedachtnuͤß fyrent dir.
Schmidt, Hist. Wb. Elsaß .
2.
›jn. übergehen, von etw. ausschließen‹; vgl. (Präp.) 3 (ütr.).
Bedeutungsverwandte:
vgl. 1, , 2, 3, 1.

Belegblock:

Müller, Stadtr. Ravensb.
270, 27
(
oschwäb.
,
1538
):
doch sollend ir die xsellen, so arbeit begeren zu allen maistern herumbfieren oder ansagen und kainen maister darum obern noch aussundern.
3.
›eine Zeitlang wo verweilen‹ (im Beleg von dem Geheimnis der Zeugung gesagt); vgl. (Präp.) 5.
Bedeutungsverwandte:
vgl. 10, 2, (V.) 1,
1
3, 4.

Belegblock:

Haltaus, Liederb. Hätzlerin (
schwäb.
,
1471
):
In dem schlosz vͤbert vͤberain | In siben tagen flaisch vnd pain.
4.
›jn. e. S. rechtlich überführen‹.
Bedeutungsverwandte:
vgl. 4.

Belegblock:

Große, Schwabensp. (Hs. ˹
nd.
/
md.
,
um 1410
˺):
swer des vbert wert selbe dritte, den verbannen geisliche gerichte vnde werlich mit slegerebuͦze.