ausschalten,
V., unr. abl.
›jn. aussondern, aus einer Gemeinschaft ausschließen, ausstoßen; sich von der Truppe entfernen‹;
Bedeutungsverwandte:
vgl. 1 (zur 1. Variante).

Belegblock:

˹Hierher (?):
Jellinek, Friedr. v. Schwaben
3932
(
schwäb.
, Hs.
1478
):
solt du von deinen ern | Hin uß zů feld keren | Und ob der waltstatt halten, | Die deinen uß schalten, | Und woͤlche sind verhäwen, | Den selben lassen zů schäwen.
˺
Welti, Stadtr. Bern (
halem.
,
E. 14.
/
A. 15. Jh.
):
wenne wir mit der paner vssziehent, wer denn fuͥr die paner hin vss schaltet vnd zuͥchet oder wider heyme vert.