überrucken,
V.
›etw. räumlich oder (ütr.) zeitlich verschieben‹ (allgemein); im Einzelnen z. B. räumlich (flächig): ›einen Holzschuppen, der die Grundstücksgrenze überschreitet, zurückbauen, zurücksetzen‹; ›einen Grenzstein, Zaun o. Ä. über die Grundstücksgrenze hinaus verschieben‹; zeitlich: ›etw. aufhalten, auf später verschieben‹ (um z. B. eine Pfändung zu verzögern); vgl. (Präp.) 1; 5; 6; 7.
Belegblock:
ob einer quem zu dem knecht und wer in meinung, einen zu phenden, und der knecht wolt den uberruck und nit mit dem gen und sucht verzuck dorinnen, so [...].
wer marchstain oder zein überruckt ist dem lantrichter ain pfunt pfennig verfallen.