übermeistern,
V.
›jn. durch je geeignete Mittel (z. B. durch anmaßend vorgegebene Klugheit, rhetorische Tricks) zum Unterlegenen machen; glauben, etw. besser als andere zu können und zu sein‹; vgl. (Präp.) 1; 2; 3 (ütr.), 2; 3.
Bedeutungsverwandte:
, , ; vgl. .
Wortbildungen:
übermeisterlich
(dazu bdv.: 6),
übermeisterung
(dazu bdv.: 1, 1).

Belegblock:

Luther, WA (
1529
):
Die andern, [...], duͤrffen dieses meines diensts nichts, on das sie es uber kluͤgeln und uber meistern muͤgen.
Ebd. (
1532
):
von solchen jren eigen bruͤdern, die [...] jmer [...] zwispalt anrichteten und macheten die leute jrre damit, das sie wolten klug sein, alles koͤnnen und ubermeistern, gelerter und heiliger gesehen werden denn die rechten Lerer.
Ebd. (
1543
/
6
):
Das aber die Hiemelische Vakuldet zu Loeuen spricht, Die Schrifft sey wider solchen Glauben, das ist uberaus subtil und ubermeisterlich geredt.
Trunz, Meyfart. Rhet.
1, 332, 23
(
Coburg
1634
):
kan der Zuhoͤrer leichtlich muthmassen [...] wie er [Redner] die Ohren vnd Gedancken der Zuhoͤrer beluͤstigen / verwirren vnd uͤbermeistern wolle.
Maaler (
Zürich
1561
):
Nit Vbermeisteret oder überkünstlet / oder überwercket / vñ zetrungenlich angemaßt.
vbermeistern / Maistrier, maistriser, Dominium exercere. Das (vbermeistern) m. vbermeisterung / Maistrise, Dominatio.
Baumann-Zwirner, Augsb. Volksb.
1991, 181
.