überhobeln,
V.
›(eine vorausgesetzte Unterlage) mit dem Hobel überfahren und dadurch glätten‹; ütr. auf soziale Beziehungen: ›die Wogen glätten, (einen Streit) schlichten‹; zu (Präp.) 3.
Phraseme:
eine sache überhobeln
›etw. (Strittiges) klären, erledigen‹.
Bedeutungsverwandte
(bzw. Orientierungsfeld): 14, , 1, (V.) 3, 1; 2; vgl. 1.

Belegblock:

Schwartzenbach (
Frankf.
1564
):
so ein Schreiner oder Zimmerman / erstlich etwas vberhobelt oder beschlecht / daß es alß denn dester leichter zu arbeiten sey.
Lexer, Tucher. Baumeisterb. (
nürnb.
,
1464
/
75
):
alle taffelen, tisch, fürpenck, [...] zu uberhobelen und außzuleutern.
Loose, Tuchers Haushaltb. (
nürnb.
,
1517
):
dem Valentin schreiner par beczalt von meiner stuben im hintterhauß czu uberhobeln und schaben, [...] 6½ gulden.
Gagliardi, Dok. Waldmann
2, 503, 28
(
halem.
,
E. 15. Jh.
):
hetend die burger mit sampt den Eidgnosen gern gsähen, daz die lantlütt von der statt hinwegzogen werind, biß die sach zum teil überhoblet were.
Maaler (
Zürich
1561
):
Grob Vberhoblen. Dolare.
Vberhoblen, mit dem hobel oben hin abstossen.