überdoppeln,
V.
›jn. / etw. übertrumpfen‹ (z. B. im Meinungskampf, im Grad des Betruges); ›jn. schlagen, überwinden‹; jeweils mit Öffnung zu ›jn. übertölpeln‹; vgl. (Präp.) 3, .
Bedeutungsverwandte:
vgl. 16, , 2, .

Belegblock:

Mayer, Folz. Meisterl. (
nobd.
,
um 1480
):
Dein
[der
meit
,
jugfraw
; sic!]
wirdikeit | Den feint hat überdobert
(-
dobern
erklärungsbedürftig; möglicherweise Verschreibung für -
obern
).
Fuchs, Murner. 4 Ketzer
1631
(˹wohl
Straßb.
˺
1509
):
Mit bluͦt der brieff versiglet was, | Als ers hat überdopplet das.
Jörg, Salat. Reformationschr.
346, 12
(
halem.
,
1534
/
5
):
also mag nüt bas verstendigers wider Zwinglis jrrung / funden werden / dann diß eerenmans fechten und schryben wider Zwinglin / jn vil bogen / welchs er doch übertopplen muͦst.