überdoppeln,
V.
›jn. / etw. übertrumpfen‹ (z. B. im Meinungskampf, im Grad des Betruges); ›jn. schlagen, überwinden‹; jeweils mit Öffnung zu ›jn. übertölpeln‹; vgl. (Präp.) 3, .
Belegblock:
Dein
[der
meit,
jugfraw; sic!]
wirdikeit | Den feint hat überdobert (-
dobern erklärungsbedürftig; möglicherweise Verschreibung für -
obern).
Mit bluͦt der brieff versiglet was, | Als ers hat überdopplet das.
also mag nüt bas verstendigers wider Zwinglis jrrung / funden werden / dann diß eerenmans fechten und schryben wider Zwinglin / jn vil bogen / welchs er doch übertopplen muͦst.