tischgänger,
der
;
–/-Ø
.
›für Kost und Logis zahlender Gast bzw. Mieter; Tischgenosse‹; zu 2, vgl. (vgl. 6); ütr.: ›Person, die der göttlichen Gnade teilhaftig wird‹;
vgl. 6.
Bedeutungsverwandte:
; vgl. .

Belegblock:

Luther, WA (
1531
):
[Petrus], des hern Christi tischgenger und schaffner, das keyn apostel solch groß ansehen hat als er.
Volkmar (
Danzig
1596
):
Conuictor, ein tischgenger / kostgenger.
Kehrein, Kath. Gesangb. (
Köln
1610
):
Beut vns dein hilff vnd hende, | Daß wir dort nach diesem ellende, | Dein Tischgaͤnger seyn ohne ende, | Am Tisch der vnsterblichkeit.
Maaler (
Zürich
1561
):
Tischgenger / Der bey einem wonet vnnd zetisch gadt.