rüchtig,
Adj.
›(allgemein) bekannt‹; speziell, mit durch den Kontext spezifizierter positiver oder negativer Tendenz: ›von gutem Ruf, angesehen‹; auch: ›berühmt‹; ›von schlechtem Ruf, Leumund‹;
zu .
Bedeutungsverwandte:
5, ; vgl.
2
, .
Wortbildungen:
rüchtigkeit
(dazu bdv.:
1
3, , , ).

Belegblock:

Chron. Magdeb. (
nrddt.
,
1524
):
ist abezwnehmen, wie auch rüchtig, das es
[die Verschandelung einer Kirche]
yne
[dem Bürgermeister und den Ratsherren]
nicht leydt gewest.
Kurz, Waldis. Esopus (
Frankf.
1557
):
Machst dich auch bey den Leuten ruͤchtig, | Als werstu edel, frumb vnd zuͤchtig.
Opel, Spittendorf (
osächs.
,
um 1480
):
Schlegell wolde faste leuckenen, und was ruchtigk im dorffe [...] vor den leuten, das es so geschehen was.
Rot
331
(
Augsb.
1571
):
Nobilitet, Adel / edle art / außbund / hohes werdt. Jtem ruͤchtigkeit.