rittermässig,
Adj.
/ Adv.
Belegblock:
denn wer weiß nicht daß auff dem gantzen weiten vnd breiten Erdbodem keine eintzige rittermessige Persohn ist zu finden / die man mit E(wer) Gnaden vergleichen koͤnte.
Edel. Rittermaͤssig / eines Adelichen herkommens / von gutem Geschlecht / von hohem Stam̃ / durchleuchtig / hochgeborn / wolgeboren / von einem altẽ / tapffern Geschlecht / einer vom Adel / von der Ritterschafft.
sy warn alsant von erbern | Geslehten wol gesessig, | edel und riter messig.
hat er den statvogt gebetten, daß er ine doch als ainen rittermessigen von adel nit also als ain dieb fueren lasse.
2.
›einem Ritter (vgl. 2) in sozial-ständischer Hinsicht unter- oder gleichgestellt bzw. fähig, in den Ritterstand aufgenommen zu werden‹; Rechtstexte, Chroniken.
Belegblock:
in vnser vnd vil Rittermesiger Erber knechte kegenwortikeit.
wehr es aber ein rittermessiger so wer er verfallen der herrschaft zwaihundert pfunt pfening.
ein lantherr, rittermessiger oder ander ansechlicher vam adel.
3.
›der adligen Vasallität zustehend, vorbehalten‹; ›spezifischem Lehnsrecht unterworfen‹ (von Gütern, Rechten); Belegblock:
unde hat er [...] syne rittermessigen unde dinstphlichtigen gutter, hofe unde gesesse [...] nach synem tode hinder sich gelaßin.
Daz wir von den erbern herren [...] gechoufft vnd ze lehen haben [...] die Vestt Rotenekk vnd alles das, das dartzuͤ gehoͤret [...] nichts ausgenomen an allay(n) Rittermezzigew Lehen, die habent sie jn behalten.
nichts ausgenomen in deren obgenenter gülten vnd guet, dann allain alle rittermeßige lehen, die solten wir selbst leihen.
rittermässige gueter sollen in jar und tag besucht und auch empfangen werden.
4.
›von ehrenhafter Gesinnung, den ethisch-moralischen Grundlagen adliger Existenz verpflichtet‹; Belegblock:
do hatte der vurß keiser einen alzo koestelichen rittermaissigen man.
Fierrabras du redst als ein Rittermessig man.
den [Schilt] ich wil vorantwerten, als ein Rittir messik man sinen Schilt czu rechte sal vorantworten.
Die Stadt aber hat bemeldtem Szalonczky seiner rittermässigen Taten wegen eine stattliche schriftliche Beweisung geben und ehrlich verehret darzue.