refträger,
der
;
–/-Ø
.
›Händler, der seine Waren auf einem Holzgestell auf dem Rücken transportiert‹; abwertend gebraucht;
vgl. 1, 1.
Bedeutungsverwandte:
; vgl. 1, (
der
).
Syntagmen:
j. die refträger nicht gestatten / zulassen, ein krebs
(Subj.)
den r. vertreten
;
der r. ausziehen,
[wohin]
gelangen, lebendig bleiben, das lager suchen, etw. nicht kaufen sollen
;
j. wie ein r. aussehen
;
der alte / fremde r
.

Belegblock:

Buch Weinsb. (
rib.
,
1596
):
Ein reffdreger ist auch ussgezogen, uff dem Altenmart ans feur gelagt
[sic!]
und lebentich pliben.
Schmidt, Frankf. Zunfturk.
1, 176, 24
(
hess.
,
1589
):
Zum zwölfften sollen auch zwischen den messen die stimpler oder reffträger [...] nicht gestattet werden.
v. Keller, Ayrer. Dramen (
Nürnb.
1610
/
8
):
secht recht wie ein Hundsschlager | Oder ein alter Refftrager.
So ist der Bock ein Lautenschlager | Vnd der Krebs vertritt ein Refftrager.