rechtmässig,
Adj.;
-mässig
fungiert in den folgenden Bedeutungsansätzen tendenziell als Suffixoid, ist also nur teilweise sinnvoll auf die Bedeutungsansätze des Adjektivs
mässig
projizierbar.
1.
›im Sinne des Gesetzes, der geltenden Rechtsordnung entsprechend‹ (allgemein); im Einzelnen: ›juristisch anerkannt, begründet‹; ›durch das Gesetz legitimiert; rechtskräftig‹; ›auf dem Rechtsweg‹; ›einer Straftat angemessen‹; ›fair, nach den Regeln der Prozessordnung‹; vgl. (
das
) 4; 5; 13, 3.
Rechts- und Wirtschaftstexte, auch Chroniken.
Syntagmen:
r. appellieren / justifizieren, einen prozes r. füren
;
der rechtmässige anspruch / kindsteil, die rechtmässige beschirmung / klage / pein / ursache, das rechtmässige urteil, rechtmässige ursachen
.
Wortbildungen:
rechtmässigen
›etw. rechtsentsprechend begründen, rechtfertigen‹ (dazu bdv.: , 4; vgl. 1, 4).

Belegblock:

Schöpper (
Dortm.
1550
):
Appellare iustè. Recht redlich formlich stattlich fuͤglich geschicklich schleynig rechtschaffen rechtmessigklich ordenlich richtigklich schickerlich billichklich gebuͤrlich.
Iustificare. Rechtmessigen justificiern Rechtfertigen.
Kollnig, Weist. Schriesh.
163, 18
(
rhfrk.
,
1606
):
welches er also dißmalß ihnen wolte zu einer erinnerung angezeigt und sich seines rechtmäßigen anspruchs daran [...] nicht begeben haben.
Köbler, Ref. Wormbs
331, 5
(
Worms
1499
):
WElcher Burger Jnwoner oder gast durch rechtlich erkantnus erlangten rechten oder andere rechtmessige vrsachen in besitze etlicher habe [ingesetzt were].
Kurz, Waldis. Esopus (
Frankf.
1557
):
So solt man jm nach gmeinem Recht | Nach verhoͤrung antwort vnd klagen | Ein rechtmessig vrtheil absagen.
Oorschot, Spee/Schmidt. Caut. Crim. (
Frankf./M.
1649
):
[daß] zwen Blut⸗Richter [...] von deßwegen / daß sie diesen Process nicht rechtmaͤssig gefuͤhret [...] zum Todt verdammet [worden].
wie wollen die Doctores [...] so hieruͤber Rahts erfragt werden [...] ein rechtmaͤssiges Vrtheil fellen koͤnnen?
Kohler u. a., Bamb. Halsger. (
Bamb.
1507
):
als einer on Rechtmessig vnd gedrungen vrsach ein offenlicher mutwilliger veinhdt oder beschediger ist.
Rennefahrt, Statut. Saanen (
halem.
,
1598
):
so derselben kinder zweyerlei werind, als ehri und aftri; und so dan dieselben aftren kind iren rechtmeßigen gepürlichen kindsteiln nit empfangen hettind.
Chron. Augsb. (
schwäb.
, zu
1530
):
das alles sol gemeinen glaubigern erfolgen, und daran ainem jeden glaubiger sein vordrung [...] rechtmessigklich zuͦ suͦchen.
Wintterlin, Würt. Ländl. Rechtsqu. (
schwäb.
,
1556
):
wann man klaget umb übelthat und laster, begert solliche eintweder mit leibsstraf oder andern rechtmessigen peenen von dem richter zu strafen.
Vgl. ferner s. v. , 6, 5.
2.
›rechtsentsprechend eingesetzt, aufgrund rechtmäßiger Legitimation in Amt und Würde, mit bestimmten Handlungsvollmachten, mit (allen) Rechten und Pflichten ausgestattet‹; vgl. (
das
) 6; (Adj.) 5.

Belegblock:

Mieder, Lehmann. Flor.
812, 29
(
Lübeck
1639
):
Last euch der Vnterthanen rebellionen wider jhre Obrigkeiten [...] zu wider seyn [...] sondern thut viel mehr den rechtmessigen Obrigkeiten / mitleydentlichen beystand.
Leisi, Thurg. UB
7, 1010, 24
(
halem.
,
1387
):
mit vorwüssen unser, des vor geschribnen abbt Wernhers als rechtmessigen patronen.
3.
›einem idealen oder normativen Ordnungsrahmen, sozialen Konventionen gemäß‹ (allgemein); im Einzelnen: ›rechtschaffen, mit guter Absicht‹; ›aufrichtig, ernst gemeint, mit dem nötigen Ernst‹; ›akzeptiert, begründet, mit anerkanntem Grund‹; vgl. (
das
) 3; 4; 11; (Adj.) 7; 11, 3.
Bedeutungsverwandte:
1; 9; 10.
Wortbildungen:
rechtmässigkeit
1 ›Rechtschaffenheit‹ (dazu bdv.: 1; vgl. 1, , 8).

Belegblock:

Knape, Messerschmidt. Bris.
2, 78
(
Frankf./M.
1559
):
so wirstu ja alle ding / die du dir in vnd ausserhalben der Ritterschafft / rechtmaͤssig fuͤrnemen wirst / siglich.
Thür. Chron.
14r, 16
(
Mühlh.
1599
):
Ward Titus [...] Kayser / welcher seinem Bruder Tito / der wegen seiner Guͤtigkeit vnnd Rechtmaͤssigkeit / Amor & delitiæ, generis humani genennet ward / heimlich mit Gifft hat vmbringen lassen.
Kehrein, Kath. Gesangb. (
Nürnb.
1631
):
hat ein Christlicher Singer auch wol in acht zunemen, dz er im singen ein rechtmessige intention vnd meinung brauche.
Moscherosch. Ges. Phil. v. Sittew. Vorr. (
Straßb.
1650
):
Wann ich auch Jhre seufftzen vnd rechtmässiges klagen auß billigem mitleiden anhöre.
4.
›den Menschen und ihren Sünden angemessen urteilend, gerecht‹ (als Handlungsqualität Gottes); zu (Adj.) 8.

Belegblock:

Kehrein, Kath. Gesangb. (
Köln
1582
):
Die armen vnterm volck gemein, | Wirt er rechtmessig richten, | Vnd ihre sachen schlichten.
5.
›angemessen, passend‹ (von sprachlichen Äußerungen gesagt); ›angenehm‹ (von der Qualität der Luft gesagt); vgl. (Adj.) 2; 9.
Wortbildungen:
rechtmässigkeit
2 ›für den Menschen angenehme Beschaffenheit e. S.‹ (im Beleg von der Luft gesagt).

Belegblock:

M. Cunitia. Ur. Prop. (
Öls
1650
):
daß unter den Deutschen zu erlernung der Astronomia [...] viel durch ohnkuͤndigkeit der Lateinischen Sprache [...] zuruͤck gehalten werden; dieser verlangen hab ichʼ [...] unter keinem rechtmaͤssigen prætext, die Frucht dieser meiner Arbeit entziehen koͤnnen.
Maaler (
Zürich
1561
):
Raͤchtmaͤssige red / in deren einer weder zeuil noch zelutzel daran thuͦt. [...]. Raͤchtmaͤssigkeit deß luffts / ein angenaͤmer vnd lieblicher lufft.
Raͤchtmaͤssig alter. Maturitas ætatis.
6.
›wahrheitsgemäß, der Wirklichkeit entsprechend, unbestreitbar, echt‹; zu (Adj.) 10.

Belegblock:

Chron. Augsb. (
schwäb.
, zu
1558
):
sonder der probst [...] gegen E. herrlichait aller billichait sich widern wolt, auch über solchen unsern rechtmessigen und gegründten bericht.
Winter, Nöst. Weist. (
moobd.
,
1578
, Hs.
18. Jh.
):
wo sie in denen weingärten [...] rechtmäßige mängl finden dieselbe außstecken.
Grothausmann, Stadtb. Karpfen
30, 25
(
mslow. inseldt.
,
1534
):
Jśt durch gnuegśam rechtmeśśige Zeügnuś bewaiśt, daś Hanns Stiml offentlich [...] geśagt hab, der Teüffel śey śein geśell.