rechthängig,
Adj.
›rechtsanhängig, schwebend, vor Gericht noch nicht entschieden‹ (von Klagen); ›in ein laufendes Gerichtsverfahren verwickelt‹ (von Personen, z. B. Angeklagten); vgl. (
das
) 13; 14.Belegblock:
die partheyen, so am cammergericht rechthengige sachen haben.
[das er] weder in aacht noch bann, deßgleichen weder vor hoff-, land- oder andern gerichten rechthengig sei.