rechtgläubig,
Adj.
›dem rechten, wahren Glauben verpflichtet, anhängend‹; zu (Adj.) 10, 1.
Bedeutungsverwandte:
1; 2, 8, 2, ; vgl. .

Belegblock:

Rosenthal. Bedencken
14, 16
(
Köln
1653
):
Gott hat auch zum Elia nit gesacht / daß die versammelung seiner rechtglaubigen zu der selbigen Zeit ganz verborgen waͤre.
Ebd.
33
:
als Abraham vnd andere Rechtglaubige Vaͤtter jhren Kinderen [...] die Goͤttliche geheimnuße vorhielten.
Ebd.
21, 29
:
demnach sie durch deiner Rechtglaubigen Diener Freygebigkeit in Zeitlichen Guͤtern zur Befoͤrderung jhres Ampts [...] haben zugenommen.
Kehrein, Kath. Gesangb. (
Mainz
1806
):
Laß auch diß Heilig Sacrament, | Den Priestern die es weihen, | Vnd allen die rechtgleubig seynd, | Zu jhrem heil gedeihen.
Behrend, Spangenb. Anbindbr. (
Straßb.
1611
):
solchem Rechtglaubigen Spruch / Thut Gott fleissig aufflosen.
Maaler (
Zürich
1561
):
Raͤchtgloͤubig / Raͤchter meinung / Rechtsinnig / Waarhafft. Orthodoxus.
Kehrein, a. a. O. ;
Sappler, H. Kaufringer
3, 364
;
Moscouia
D 3r, 13
;
Schmitt, Ordo rerum
125, 3
;