prätendieren,
V.,
im 16. Jh. aus
lat.
praetendere
›vorziehen, vorschützen, vorgeben‹
(, 1890f.; ).
›etw. beanspruchen, verlangen‹.
Rechtsschriften.
Bedeutungsverwandte:
vgl. , 3, , 4, , (V.) 5,
1
2.

Belegblock:

Allg. Schau-Buͤhne (
Frankf.
1699
):
Die Hertzoge zu Braunschweig Luͤneburg prætendierten das jus territoriale und Homagium auff die Stadt Braunschweig / und besetzten alle Zugaͤnge.