niederländer,
der
;
–/-Ø
.
1.
›Bewohner niedrig gelegener Landschaften‹; die extensional gemeinten Gebiete sind Transdanubien sowie Auen an Lahn und Rhein (); äußerst schwache Belegung;

Belegblock:

Mollay, Ofner Stadtr.
407, 2
(
ung. inseldt.
,
1. H. 15. Jh.
):
Eÿn ÿder eyn woner, er seÿ eÿn auß Lender vnnd nÿderlenger diß Landes, Er seÿ auß Sibenpurgen, en halb der tanaw. Der Tra, Der Saw, mit all der kaufman schaͤcz, [...], dÿe schoͤl keÿn gast nach aus lender vorkauffen.
Ebd.
420, 3
:
Parchant vnnd Golez sullen auch weder vonn ausLendern Nach von nÿderLendern vͤntter sechs stucken nicht verkauft werden.
2.
›Bewohner des niederrheinischen (niederländischen, flandrischen) Raumes‹; die Belege weisen auf besondere charakterliche Eigenschaften, politische Räume, militärische Verbände, sprachliche Kennzeichen des
niederländers
hin;
Mittleres und späteres Frnhd.
Gegensätze:
.

Belegblock:

Mieder, Lehmann. Flor.
928, 30
(
Lübeck
1639
):
Man sol sich huͤten vor eim schwartzen Teutschen / weissen Italiener / rothen Spanier / vnnd vor einem Niderlaͤnder / er sey was Farb er woͤlle.
Golius (
Straßb.
1579
):
Belgæ, die Niderlender / als Brabender / Pickarder / Trierer / Gülcher / Geldser / etc.
niderländer / m. Ceux du pazs bas, Belgæ.
Diehl, Dreytw. Essl. Chron. (
schwäb.
,
1550
):
da war der hauff dahindenn geflohenn und ettlich fenlein Niderlender, die in hilff und beystand solttenn gettan habenn, die warenn gestandenn, ob sie der handell nitt were angangenn
(im Belegumfeld, Z. 3 und 9, ist die Rede von
teuschen
und
oberländischen knechten
).
Kohler, Ickelsamer. Gram. (wohl ˹
Augsb.
1. Dr. 16. Jh.
˺):
als in dem woͤrtlin vreüntlich, wie es die Niderlender gebrauchen.
Henisch (
Augsb.
1616
):
Bas / baß / baes Belgis, [...] bedeut bey den Niderlandern ein herren vnd freund / haußvatter.
Rauwolf. Raiß
34, 13
([
Lauingen
]
1582
):
Zuͦ den Frantzosen ziehen auch ein / die von Genua, Fiorenza, Luca, hohe Teutschen / Niderlaͤnder.
Vgl. ferner s. v. 2.