misgönnen,
V.
›jm. etw. neiden, mißgönnen, nicht gönnen‹; vgl. ; vgl. [+ V.], 2.
Bedeutungsverwandte:
1, .
Syntagmen:
jm. etw
. (z. B.
ein glük, eine defension
)
m., jm. m., das [...]
.
Wortbildungen:
misgönne
›Neider‹ (Beleg wohl als nomen agentis zu verstehen; vgl. aber ),
misgönnung
›Errichtung eines konkreten Hindernisses als feindseliger Akt, Bau einer Straßensperre‹.

Belegblock:

Volkmar (
Danzig
1596
):
Aemulor. ich eifere / mißgoͤnne.
Mißguͤnnen, Verguͤnnen / [...], Inuidere.
Fischer, Eunuchus d. Terenz (
Ulm
1486
):
Die magt mißgünnet dem knecht das er ruͦ hett.
Chron. Augsb. (
schwäb.
,
um 1530
):
Solches alles war auf das hefftigest in kai. maj. getragen ainem rhat zuͦwider und nachtail durch aines rhatts mißguͦnen, damit ungnad auf ain rhat zuewerfen.
Ebd. (zu
1537
):
haben sie erdacht ain mißginnung auf des reichs straß [...] und die straß und weg mit schranken verschlagen.
Oorschot, Spee/Schmidt. Caut. Crim. ;
v. Birken. Erzh. Österreich .