häubeln,
V.
1.
›eine Haube aufsetzen‹; zu 1; im Beleg wohl abwertend.

Belegblock:

Schmitz, Schiltb.
105, 24
(
Frankf.
1597
):
Welchs dann gemeinlich aller Weibern art ist / daß sie nur allein darauff gedencken / wie sie sich rechtschaffen auffmutzen / schmuͤcken Zieren / Malen / auffthun / einbreisen / schnuͤren / Koͤpffen / Haͤwblen / vmb den Arß fuͤttern.
2.
wohl: ›jm. auf die Haube greifen, jn. auf den Kopf schlagen‹; resultativ: ›(jn.) greifen, fangen‹;
vgl. 1; 2.

Belegblock:

Goedeke, Fischart. Flöh Haz,
3170
(
Straßb.
1594
):
das die mistbellen | Euch
[Flöhe]
fangen auf in iren fellen, | Und euch darnach die zarte weibeln | Heraber kleubeln und recht heubeln.