herfürtun,
V.,
unr.
1.
›etw. nach draußen befördern, hervorholen‹;
vgl. 1.

Belegblock:

Baumann, Bauernkr. Rotenb. (
nobd.
,
n. 1525
):
das dann ain erber rat wöllte alles geschutz herfur tun und zu weg setzen lassen, das zur notturft haben zu geprauchen.
Moscherosch. Ges. Phil. v. Sittew. (
Straßb.
1650
):
da sie vnderdessen anderwerts ihre Pfauenfedern gewaltig herfürthun, die sie doch durch Christliche demut sinken [...] lassen solten.
2.
›sich zeigen, sich zu erkennen geben‹; im religiösen Kontext auch: ›sich offenbaren‹;
vgl. 2.
Bedeutungsverwandte:
vgl. 4, , 4, 27.

Belegblock:

Luther. Hl. Schrifft.
Hiob 13, 11
(
Wittenb.
1545
):
Wird er euch nicht erschrecken / wenn er sich wird erfür thun? vnd seine furcht wird vber euch fallen.
Kehrein, Kath. Gesangb. (
Köln
1582
):
Thuͦ dich [Got] herfuͤr mit aller macht, | Jn deiner heilgen ehrenpracht.
Roloff, Brant. Tsp.
1208
(
Straßb.
1554
):
Du rahtgeb thuͦ dich bald harfür | Und raht deim Herren dise frist.
Kehrein, a. a. O. ;
Bachmann, Haimonsk. .
3.
refl.: ›sich durch etw. auszeichnen‹;
vgl. am ehesten 4.

Belegblock:

Kehrein, Kath. Gesangb. (
Mainz
1605
):
Doch muß dein lieb sich nach gebuͤhr, | Mit guten Wercken thun herfuͤr.