gütigen,
V.
›jn. beschwichtigen, besänftigen, versöhnen; etw. schlichten; Frieden stiften‹;
vgl. 2; 4.
Bedeutungsverwandte:
vgl. , , 1, , (V.) 2, 4, 1, (V.) 3.

Belegblock:

Chron. Nürnb. (
nobd.
,
1488
):
also fingen an alle potschaft zu reden zwischen der sach, und wurden sie
[
here
›Heere‹]
güetigen und dem kaiser fürhalten, das törlich fürnemen wer beschehen auß narheit.
Maaler (
Zürich
1561
):
Guͤtigen / Guͤtig machen. Placare.
Karnein, de amore dt.
200, 43
(
moobd.
,
v. 1440
):
Wann an zweifel, so fürcht das ander sein lieb zuuerliesen vnd wirt des andern zoren gutigen.