geschäftnisbrief,
der
.
›schriftlicher Auftrag, Vollmacht‹;
vgl. 5, 1; 2; 3.

Belegblock:

Merk, Stadtr. Neuenb. (
nalem.
,
1427
):
als wir des unsers gnedigen herren gewalt und gescheftnisse brief habent.