gebräuchig,
Adj.
›gebräuchlich, (allgemein) üblich‹;
vgl. 2.
Syntagmen:
Bevorzugt prädikativ.

Belegblock:

Schöpper (
Dortm.
1550
):
Gemein gebreuchig gewoͤnlich pfleglich uͤblich gewon gepreuchlich ganghafft gangbar im schwange leufftig gänge.
Barack, Zim. Chron. (
schwäb.
,
M. 16. Jh.
):
wie dozumal solche schiebsäck an röcken vast gebreuchig waren.
Memminger Chron. Beschr. (
Ulm
1660
):
sondern sangen etwan bey den Zechen von jhrer Voraͤltern Thaten / wie noch im Schweitzerland gebraͤuchig.
Merk, Stadtr. Neuenb. (
nalem.
,
1491
):
die sollen gehalten werden, wie von alter har kommen und gebrúchig gewesen ist.
Glatz, Chron. Bickenkl. (
önalem.
,
um 1640
):
dass sie die bull mit allen andern stattlichen brüefen nit mit gelt, als gebreichig ist, bezalten.
Spechtler u. a., Frnhd. Rechtstexte
1, 27, 10
(
moobd.
,
1524
):
vnd als biß heer bey vnnserer Stat Salzburg herkhomen vnd gebreuchig gewesen, das man all wochen drey tag [...] gephlegen hat, Recht zu besizen.
Winter, Nöst. Weist. (
moobd.
,
1569
):
Es soll auch kain leitgeb über die gewöndlich oder gebreuchig zeit weder hausgeseßnen noch ledigen bei dem wein sitzen lassen.
Bischoff u. a., Steir. u. kärnt. Taid. (
m/soobd.
,
1570
):
alle wög und steig die vor altershero nicht gebreuchig gewest sollen nach st. Mathiastag in fasching verbotten sein.
Siegel u. a., Salzb. Taid. (
smoobd.
, Hs.
17. Jh.
):
Dieweil auch sonst an den holzwerchen gebreuchig und nutzlich ist, das die, so den wälden am nechsten gesessen sein [...] vor andern zu holzmaistern [...] bebraucht werden.