erübrigen,
V.
Phraseme:
die erübrigte zeit
›die (von anderen Aktivitäten) abgesparte Zeit‹.Belegblock:
die buchssen, die sie er ubirget haben, die worden geteilt.
daboben solte ein pfenner des jhars so viel erubrigen, als vor geschriben stehet, wen er 45 wercke die woche söte und 30 wochen des jhárs.
Der ursachen ich die folgende (von andern nohtwendigen [...] mir auffgetragenen Geschaͤfften /) eruͤbrigte Zeit [...] einer oder der andern Kunst und Wissenschafft zugetheilet.
ettlichs besorgt vnd fürcht zuuerliesen das, das er mit grossen sorgen vnd arbaiten erübrigt hatt.