erübrigen,
V.
›einen (mit Mühen erworbenen) Gewinn übrig behalten, erzielen‹;
vgl. 6.
Phraseme:
die erübrigte zeit
›die (von anderen Aktivitäten) abgesparte Zeit‹.

Belegblock:

Thiele, Chron. Stolle (
thür.
,
3. Dr. 15. Jh.
):
die buchssen, die sie er ubirget haben, die worden geteilt.
Opel, Spittendorf (
osächs.
,
um 1480
):
daboben solte ein pfenner des jhars so viel erubrigen, als vor geschriben stehet, wen er 45 wercke die woche söte und 30 wochen des jhárs.
M. Cunitia. Ur. Prop. (
Öls
1650
):
Der ursachen ich die folgende (von andern nohtwendigen [...] mir auffgetragenen Geschaͤfften /) eruͤbrigte Zeit [...] einer oder der andern Kunst und Wissenschafft zugetheilet.
Karnein, de amore dt.
67, 21
(
moobd.
,
v. 1440
):
ettlichs besorgt vnd fürcht zuuerliesen das, das er mit grossen sorgen vnd arbaiten erübrigt hatt.