erbärmlich,
erbarmenlich,
Adj.
/
Adv.
1.
›kläglich, armselig, erbärmlich, Mitleid erweckend‹; auch: ›schändlich, jämmerlich, schmachvoll‹; vgl. (V.) 2.
Gegensätze:
3.
Syntagmen:
der einzug Christi e. sein
;
den leib
Christi
e. zurichten
;
j. e. ersticken / erwurgen / fallen / klingen / sterben / umkommen / weinen
,
es
(Subj., unpersönlich)
e. stehen / zugehen
;
der erbärmliche anblik / tod, die erbärmliche aufrur / bewegung / sache / weise, das erbärmliche ding / leben / verderben
.

Belegblock:

wie viell edler seelen muͤssen hie ßo erbermlich erwurgen und ersticken.
Ebd. (
1527
):
Ach lieber got wie ghets so erbermlich zu.
Peil, Rollenhagen. Froschm.
281, 630
(
Magdeb.
1608
):
SO war der Nachtigaln gesang / | Das lieblich / abr erbermlich klang.
Perez, Dietzin
1, 410, 1
(
Frankf.
1626
):
sie [...] fieng von newem erbaͤrmlich an zu weynen.
Thür. Chron.
10v, 13
(
Mühlh.
1599
):
Erbaͤrmlich vnd Elendiglich stund es dazumal zu Rom.
Mathesius, Passionale (
Leipzig
1587
):
das sein Leib
[Christi]
so jemmerlich / scheußlich vnd erbermlich zugerichtet ist.
Franck, Klagbr.
221, 23
(˹wohl
Nürnb.
˺
1529
):
Fragstu den vrsprung vnd vrsach solliches erbermlichen verderbens?
Kehrein, Kath. Gesangb. (
Nürnb.
1631
):
O trawrig vnd erbaͤrmlich Ding, | O klaͤgliche Tragedy.
Barack, Zim. Chron. (
schwäb.
,
M. 16. Jh.
):
also er [landtgraf Wilhalm] ein ellenden, erbärmbdclichen und erschröckenlichen todt genomen.
Pfaff, Tristrant (
Augsb.
1498
):
stell ab dein ungenade, [...] das ich nit als gar erbermtlich und senlich sterbe.
Henisch (
Augsb.
1616
):
Ohn arge list / mit guten trewen / vnuerdaͤchtlicher vnnd erbaͤrmlicher weiß.
Qu. Brassó
5, 480, 24
(
siebenb.
,
1613
):
so ist er [...] erbärmblich umbkommen.
Vgl. ferner s. v. 2, 2.
2.
›erbarmungslos, ohne Mitleid‹ (von Personen und ihrem Handeln gesagt); in Konstruktionen mit unpersönlichem Subjekt und ütr. auf abstrakte Bezugsgrößen: ›grausam, schrecklich‹.
Bedeutungsverwandte:
(Adj.) 1; 2; 3; 4, ; vgl. 1, (Adj.) 4, 3, .
Syntagmen:
etw. e. sein
;
jn. e. erstechen / fragen / hinrichten / überziehen / umbringen / verkaufen, aus der behausung stossen
;
der erbärmliche hunger / tod, das erbärmliche unglük
.

Belegblock:

Luther, WA
28, 226a
, 38 (
1528
/
9
):
Erbermlicher ists, wenn ein unschuldiger leidet, denn wenn ein Ertzbube der die straffe wol verdienet hat, leidet.
Ders., WA Tr. (
1538
):
Erstlich examinirt er sie mit Worten [...], darnach ließ er sie erbärmlich im Gefängniß uberziehen und fragen durch den Henker.
Thür. Chron.
24r, 12
(
Mühlh.
1599
):
Jst eine grosse Teurung / vnd ein erbaͤrmlicher Hunger [...] gewesen.
Chron. Augsb. (
schwäb.
, zu
1559
):
Vil namhaft personen in Spänia [...] erbärmelich hingericht worden.
Turmair (
moobd.
,
1522
/
33
):
Es ist auch der jung kaiser Licinius, [...], durch list und anrichten der kaiserin Faustœ, [...] erpermlich umbbracht worden.
Franck, Decl.
333, 28
.
3.
als Gradpartikel in Verbindung mit Adjektiven: ›sehr, außerordentlich‹.
Bedeutungsverwandte:
vgl.
2
, 3, 2, 8.

Belegblock:

Peil, Rollenhagen. Froschm.
647, 4404
(
Magdeb.
1608
):
DAraus entstund von des Volcks menge / | Ein so erbaͤrmlich gros gedrenge.