ehemüle,
der
.›Gemeindemühle, in der gegen eine Gebühr nicht nur das Getreide der Mühlenbesitzer, sondern auch das anderer Personen und Gemeinden gemahlen wird‹; vgl. (
die
) 1, 1.Wortbildungen:
ehemülner
Belegblock:
sol man ze Wil haben ein muͤli, und das sol sin ein eemúlÿ.
wo es [wasser] aber auf ain ehemüll, sag oder zu heüsern rune, so mag er am sambstag [...] ein thail außkern und denselben biß auf den sontag zu mittag brauchen.