büchsengeld,
das
;
-s
, auch
-Ø/–
.
›in die Kriegskasse zu zahlende Abgabe‹; zu 3, (
das
) 4.

Belegblock:

Krebs, Prot. Spey. Domkap.
1, 1662, 1
(
rhfrk.
,
1505
):
Zum andern begert er sich in vertheilung des buchsengelt kommen zu lassen nach lute der statuten.
Gagliardi, Dok. Waldmann
2, 570, 14
(
halem.
,
um 1541
):
vonn des fronfasten- und büchßengelts, deßglychen von des plappart- und angstergelts wegen habend wir ouch mit bitt an unser eidgnossen von Zürch erfunden.