ballenfüre,
die
.
›Verpflichtung der Inhaber grundherrlicher Güter, Kaufmannswaren über ihr Land zu transportieren‹;
zu
1
4.

Belegblock:

Wopfner, Bauernkr. Tirol (
tir.
,
1525
):
dergleichen alles kuplgelt [...] unnd alle rot- oder pallenfŭeren abzestellen.
beschwărn sich die mayr von wegen der pallenfŭer.