ausären,
V.,
regelm. und unregelm. belegt.1.
›etw. (ein Grenzzeichen) auspflügen; etw. (z. B. einen Grenzrain) umpflügen; (Land, das einem nicht gehört) überpflügen‹; auch ütr.; Belegblock:
aber einen acker bei dem Hamerwege und aber einen rainen auzgearen.
welcher über zil und zaichen zue acker gehet oder zil und marckstein außärt oder umbstoßet.
Wer ain grasung rain außört, der hat gefrevelt.
2.
›etw. einritzen, eingraben‹; gegenüber 1 mit verschobener Bezugsgröße: das auf eine Unterlage Eingeritzte (im Beleg: Wortzeichen) wird aus der Unterlage herausgeritzt.Belegblock:
Wer gibt mir daz sy [wort] werden ausgeert mit eim eysrin griffel.