auspfänden,
V.
›jn. pfänden; eine Fälligkeit, Schuld durch Pfändung eintreiben‹;
vgl. 1.
Bedeutungsverwandte:
vgl. , .
Syntagmen:
sich a. lassen, etw.
(z. B.
zinsen
)
a.
;
durch die (-)fögte ausgepfändet werden
.
Wortbildungen:
auspfändung
.

Belegblock:

Rwb (
14.-17. Jh.
).