auslösung,
die
.
1.
s. 3.
2.
s. 5.
3.
s. 6.
4.
›Kauf, Einlösung von etw.‹; metonymisch: ›Geldbetrag, Ertrag eines Grundstücksverkaufs‹;
Bedeutungsverwandte:
(
der
) 1; vgl. .

Belegblock:

Wintterlin, Würt. Ländl. Rechtsqu. (
schwäb.
,
1616
):
sollen nichts destoweniger die gemeinßleüth die außlösung haben.
5.
›„Enteignung eines Steuerobjekts um den Preis der zu niedrigen Selbsteinschätzung“‹.

Belegblock:

Rwb (a.
1504
).