ausdrüklich,
ausdruklich
(ersteres häufiger),
Adj.,
oft in adv. Verwendung.
›explizit ausformuliert, ausdrücklich; nachdrücklich; deutlich, klar, verständlich‹;
Syntagmen:
etw. a. anzeigen / bedingen / benennen / bewilligen / erklären / sagen / vorbehalten / zitieren
;
etw. a. in latein stehen
;
ausdrüklicher vorbehalt, ausdrükliche bewilligung / strafe, ausdrükliches gesez
;
mit ausdrüklichen worten
(formelhaft).

Belegblock:

Franz u. a., Qu. hess. Ref.
2, 5, 16
(
hess.
,
1525
):
euch derselben euer meinung das widerspil [...] zum uberflus und austruglich anzuzaigen.
Schwartzenbach (
Frankf.
1564
):
Außdruͤcklich. Deutlich. Klaͤrlich außgetruckt. Lauter angezeigt.
Anderson u. a., Flugschrr.
22, 4, 22
([
Erfurt
]
1525
):
So findt man yñ der heyligen geschrifft / keyn außtruͤcklich gesatz oder straff der selbigen.
Mathesius, Passionale (
Leipzig
1587
):
Denn der Euangelist Mattheus citiret diesen text ausdruͤcklich vnd deutlich.
Chron. Augsb. (
schwäb.
, zu
1548
):
das hat er mit ausdrucklichem befelch von kay. mt. gethon.
Ebd. (
1544
/
5
):
mit klaren austrucklichen worten.
Rintelen, B. Walther
56, 23
(
moobd.
,
1552
/
58
):
allein der Lehenherr bewilligt außtrucklich in die Verpfendtung der belehneten Güetter.
Bischoff u. a., Steir. u. kärnt. Taid. (
m/soobd.
,
16. Jh.
):
Die weil die pigmerk des gerichts nitt so gar austrueklich von Stenzer albm auf dem Pfaffen [...] benent sein.