aufkündigen,
V.
1.
›etw. (ein Vertragsverhältnis o. ä.) kündigen, rechtsförmlich lösen‹; zu .
Mittleres und späteres Frnhd.; rechtsrelevante Texte.
Syntagmen:
das capital / geleit, die bürgerschaft / hauptsumme / habe a.
Belegblock:
2.
›jn. zum Heeresdienst aufbieten‹.Belegblock:
viel baursleuten, so hirzu aufgekündigt waren.