turnstrafe,
die
.
›Gefängnisstrafe, Haftstrafe‹;
zu 2, 2.
Bedeutungsverwandte:
2; vgl. , .
Syntagmen:
jn. der t. erlassen / erledigen
;
bei t., gegen jn. mit t. verfaren
.
Wortbildungen:
turnstrafung
.

Belegblock:

Brinkmann, Bad. Weist. (
rhfrk.
,
1619
):
ist auch von der gemein [...] geclagt worden, daß gegen ihnen [...] in centsachen mit gefengnus und turnstrafung verfahren werde.
Chron. Augsb. (
schwäb.
, zu
1550
):
er [Österreicher] und der Lindenmair aber wurden erbetten, also daß sie baide der thurnstraff erledigt wurden.
Wintterlin, Würt. Ländl. Rechtsqu. (
schwäb.
,
1611
):
es soll keiner kein wurfbeihel oder ander [...] gewehr in kein würthshauß oder zech tragen [...] bei verlierung der wehr und thurnstraf.