toleranz,
die
.
›Duldung, Duldsamkeit; unter bestimmten Voraussetzungen gewährte Erlaubnis‹;
Bedeutungsverwandte:
5, .

Belegblock:

Luther, WA Br. (
1530
):
Das einiche vrsach vorhanden sey, die gegen got die tollerantz mochte entschuldigen, Dieweill kein schwacheit der Obrigkeiten nach der Jhenigen halben, die sich der kirchen Ambt vnd Ministerien vff dem andern theill annhemen, vorhanden ist, Sondern Lautere vorsetzliche Tyranney, die wurden auch nymmermehr starck werden vnd In ewiger Tollerantz wollen verharren, vnd solche Artigkel vor Recht verdeidingen. Die wollen aber wir, [...], vordampt haben, Dieweill sie Iren Irthumb wissen vnd dannocht vor recht halten vnd vorteidingen wollen. Diese wurden auch solcher tollerantz also misbrauchen, das sie [...].
Ebd. :
So wurde bey Inen die tollerantz zu einer ewigen hertigkeit geraten.
So were es dan offentlich, Das sie zu keiner Rechtgeschaffenen vorgleichung lust hetten, Do kond auch kein tollerantz stad haben.
Rot
356
(
Augsb.
1571
):
Tolerantz, Leydung / zugebung. Jtem die Schrifft so man einem gibt / das er mit einer vnehlichen / ein zeyt lang hausen darff / welches offt auß beweglichen vrsachen geschicht.